Fahrkartengeltung
Mit dem Schnupperticket der Metropolregion Wien/Niederösterreich/Burgenland können die Spillerner Bürger und Bürgerinnen alle öffentlichen Verkehrsmittel in der gesamten Metropolregion Wien (inklusive Wien Kernzone), NÖ und Bgld. inkl. der Westbahn zwischen Wien und Amstetten, der Mariazellerbahn, der Badener Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion kostenfrei nutzen.
Ausgenommen sind die Flughafenschnellverkehre (CAT und Vienna Airport Lines) und Privatbahnen (Waldviertlerbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn).
Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Fahrgäste bis zum 6. Lebensjahr fahren im VOR kostenlos – Kinder ab 6 Jahren müssen ein eigenes Ticket bzw. Schnupperticket haben.
Ausleihberechtigung
Die Fahrkarten können von allen in Spillern mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für einen begrenzten Zeitraum gratis ausgeliehen werden. Pro BürgerIn sind 6 Entleihtage im Monat, maximal jedoch 30 Entleihtage im Jahr möglich.
Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können in Bürgerservice der Marktgemeinde Spillern, telefonisch unter 02266/80225, oder per E-Mail an marktgemeinde@spillern.at reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Fahrkarten werden beim Bürgerservice im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Der Tag der Abholung sowie der Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet.
Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust und Säumniszuschlag) mit der Unterschrift bestätigt und unverbindlich akzeptiert. Jede widerrechtliche Verwendung der Karten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Öffnungszeiten des Bürgerservice der Marktgemeinde Spillern
Mo 7:30 bis 15:00 Uhr
Di Kein Parteienverkehr (Tel. von 8:00 bis 12:00 Uhr)
Mi 8:00 bis 11:30 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr
Do 7:30 bis 11:30 Uhr
Fr 8:00 bis 11:30 Uhr
Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben und stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird den FahrkartennutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte und Tag verrechnet.
Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Gemeinde für daraus entstandene Unkosten (z.B. Ticketpreis) nicht belangt werden.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Tickets ersucht (per Mail marktgemeinde@spillern.at oder telefonisch unter 02266/80225).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eines reservierten Tickets eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
Verlust des Tickets
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz der Fahrkarte(n) verantwortlich. Die Kosten des KlimaTicket Metropolregion in Höhe von € 915,00 sind vom Verlustträger zu ersetzen.
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen vorbehalten.